Rechtliche Aspekte bei der Motivauswahl.

 Jeder, der seine Webkamera nicht nur für Aufnahmen innerhalb der eigenen vier Wänden nützt, wird sich vermutlich schon einmal Gedanken über die Rechtslage gemacht haben. Ist die Darstellung fremder Menschen ohne deren Wissen und Zustimmung zulässig, oder sind irgendwelche rechtlichen Konsequenzen zu befürchten?

Die Intim- und Privatsphäre ist grundsätzlich immer geschützt. Wer Kameras auf Toiletten oder in Umkleidekabinen installiert, handelt sich mit Sicherheit massive Probleme ein.

Erlaubt sind Aufnahmen von Landschaften und öffentlichen Plätzen bei denen Menschen nur Beiwerk sind und nicht den eigentlichen Zweck der Aufnahme darstellen. Wer seine Kamera auf eine öffentliche Kreuzung richtet hat das Recht auf seiner Seite. Das Zoomen auf die Beteiligten eines Unfalls an dieser Kreuzung ist dagegen ein eindeutiger Verstoß.

Bilder einer Veranstaltung oder Demonstration dürfen ebenfalls ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Wichtig ist, daß es sich dabei um eine Menschenmenge handelt. Das Zoomen auf eine Einzelperson ist nicht zulässig.

Aufnahmen der Außenansicht von Gebäuden an öffentlichen Wegen sind gestattet.

(Auszüge aus §§ 22-24, 33, 37, 38, 42-44, 48 und 50)